Über das Studienfach
Studienleistungen
Die LPO I schreibt Studienleistungen (d.h. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen bzw. von Kenntnissen in Form von "Scheinen") als Voraussetzung zur Anmeldung zur Staatsprüfung im Erweiterungsfach vor. Im Einzelnen sind dies:
- LPO I (§ 115)
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Medienerziehung
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Mediendidaktik
- Nachweis über informationstechnische Kenntnisse
Die Prüfungsteile der Staatsprüfung sehen folgendermaßen aus:
- Staatsexamensprüfung nach LPO I (neu)
- Eine schriftliche Prüfung aus dem Bereich "Medienerziehung" (Bearbeitungszeit: 4 Stunden)
- Eine schriftliche Prüfung aus dem Bereich "Mediendidaktik" (Bearbeitungszeit: 4 Stunden
- Eine "praktische" (d.h. "mündliche") Prüfung zum Bereich "Mediengestaltung" (Dauer: 45 Minuten) (Vorstellung eines "während der Ausbildung" entwickelten Projekts und Beantwortung von Fragen dazu)
Allen Erweiterungsfach-Studierenden wird jedes Semester die Möglichkeit geboten, alle drei Scheine in entsprechenden Seminaren zu erwerben. Wir bieten dabei sowohl Präsenz- als auch Online-Seminare an, meist sogar beides.
Bitte beachten Sie, dass die vorgeschriebenen Studienleistungen gemäß LPO I lediglich die unabdingbaren Voraussetzungen für die Anmeldung zum Staatsexamen in der Erweiterung sind. Um eine optimale Vorbereitung auf die Staatsprüfung zu gewährleisten, ist aber im Normalfall der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen erforderlich oder wird doch zumindest dringend empfohlen. Wie eine sinnvolle Studienplanung aussieht, können Sie hier nachlesen.