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Staatsexamen Medienpädagogik

Bei der Erweiterung Medienpädagogik handelt es sich um eine nachträgliche Erweiterung im Sinne der § 60 LPO I. Das Staatsexamen im Erweiterungsfach Medienpädagogik richtet sich nach den Vorgaben des § 115 (4) in der LPO I und gliedert sich in drei Teile:

  1. Schriftliche Klausur in Medienerziehung
  2. Schriftliche Klausur in Mediendidaktik
  3. Mündliche Prüfung über das Mediengestaltungsprojekt über das während des Studiums entwickelte Projekt

Zu den schriftlichen Klausuren:

Beide Klausuren werden schriftlich abgelegt in einem Zeitrahmen von 240 Minuten. Es werden jeweils zwei Themen zur Auswahl gestellt. Ziel ist die Erarbeitung eines wissenschaftlich und praktisch fundierten, argumentativen Textes, der sich auf die drei Teilaufgaben bezieht. Die schriftlichen Staatsexamensaufgaben der vorangegangenen Termine finden Sie auf den Seiten der FAU.

Zur mündlichen Prüfung:

In der mündlichen Prüfung zum Mediengestaltungsprojekt wird das konzipierte (und durchgeführte) Projekt vorgestellt (ca. 20 Minuten), im Anschluss wird darüber das Prüfungsgespräch geführt. Dieses geht vom vorgestellten Projekt aus, kann aber auch um angrenzende Fragestellungen erweitert werden. Vier Wochen vor der Prüfung ist muss das begleitende Projektportfolio inklusive Begleitdokumentation bei der Prüfungskommission abgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie am Ende der Seite.

Vorbereitende Examenskurse:

Für die beiden schriftlichen Klausuren bieten wir einen Examenskurs an, der wöchentlich online-synchron die Studierenden auf die Klausuren vorbereitet. Für das Mediengestaltungsprojekt wird ebenfalls ein Examenskurs angeboten, der online synchron und asynchron die Erstellung desselben begleitet. Sie finden die Informationen dazu in LSF im Bereich Medienpädagogik.