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Das "Projekt" im Erweiterungsfach

Das Projekt im Rahmen des Erweiterungsfachstudiums - neue (vereinfachte) Regelungen

Für das "Projekt", das im Rahmen des Studiums der Erweiterung Medienpädagogik anzufertigen ist (siehe LPO I, § 115, (4), 2.), gelten an der LMU folgende Regelungen:

  • Es gibt 2 Varianten des Projekts:
    • Erstellung eines Medienprodukts für einen (potenziellen späteren) Einsatz im schulischen Unterricht bzw. in der Lehrkräftefortbildung;
    • Planung und Durchführung eines Medienprojekts (einschließlich der Erstellung eines Medienprodukts) in der Schule.
  • Produktorientierung: Da das Projekt dem Bereich "Mediengestaltung" zugeordnet ist (siehe LPO) soll das Projekt auch mediengestalterische Kompetenzen dokumentieren, was sich im Normalfall in einem "Medienprodukt" niedeschlägt. Das kann ein Moodle-Kurs, eine selbst programmierte App oder Software, eine Reihe von Erklärvideos oder ein gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern erarbeitetes Hörspiel oder Radioprogramm sein.
  • Umfang des Projekts: Die Erarbeitung des Projekts soll (mindestens) dem zeitlichen Umfang entsprechen, den man für die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung von 4 SWS über ein Semester hin erbringen würde; wenn ein spezifisches "Unterrichtsvorhaben / Unterrichtsprojekt" bzw. eine "Unterrichtssequenz" erarbeitet wird, handelt es sich im Normalfall um eine Reihe von ca. 8-12 zusammenhängenden Stunden zu einem bestimmten Thema.
  • Projektdokumentation: Das Projekt wird in einer Projektdokumentation (einer Art "Seminararbeit" im Umfang von ca. 20-30 Seiten zuzügl. eventueller Anlagen bzw. Anhänge) im Hinblick auf medienpädagogische oder fachliche Ziele, mediendidaktische Entscheidungen, Pojektverlauf, Evaluation bzw. kritische Reflexion des Projektergebnisses beschrieben und (unter Einbezug des medienpädagogischen Fachwissens) begründet. Diese Projektdokumentation ist 4 Wochen vor der eigenen mündlichen / praktischen Prüfung abzugeben.
  • Typische Medienprojekte im obigen Sinne könnten sein:
    • Erarbeitung eines digitalen Lernangebotes (z. B. implementiert als Moodle-Kurs, Website, mithilfe eines LMS/CMS-Systems etc.)
    • Produktion eines Medienbeitrags, also z.B. eines Audio- oder Videobeitrags - als Bestandteil eines medialen Lernangebotes (z.B. Erklärvideos für den Unterricht) oder als Projekt mit Schülern oder für den Einsatz im Unterricht (Spielfilm, Trickfilm, Lehrfilm etc.)
    • Programmierung einer Lern-App / Software (z.B. zu einem fachbezogenen Lerninhalt)
    • Planung, Design und ggf. Durchführung sowie Evaluation eines medienerzieherischen Projekts in der Schule - z. B. zu Themen wie Print-Medien, Soziale Netzwerke, Computerspiele etc.

Die Studierenden der Erweiterung müssen demnach also nicht unbedingt ein reales Projekt an einer Schule durchführen - obwohl natürlich auch das möglich ist -, sondern es genügt, wenn sie ein Medienprodukt für den (zukünftigen) Einsatz in der Schule (oder in der Lehrkräftefortbildung) erarbeiten. Es entfällt demnach in Zukunft die für manche Studierenden nicht ganz einfache Organisation von Möglichkeiten zur Durchführung eines Projektes an einer Schule.

Die Studierenden werden bei der Planung und Durchführung ihres Projekts entweder in einem eigenen Seminar "Mediengestaltungsprojekt" oder, falls dieses nicht angeboten wird, in dem jedes Semester stattfindenden Seminar für Examenskandidatinnen und Examenskandidaten sowie in individuellen Besprechungen im Rahmen von Sprechstunden begleitet und unterstützt. Insbesondere das Seminar "Mediengestaltungsprojekt" bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Projektidee vorstellen und diskutieren zu können, Sie erhalten dort Rückmeldungen zu Ihrem Vorhaben sowie natürlich genauere Informationen zu den Kriterien für die Beurteilung von Projekten, zum Umfang des Projekts, zur Anfertigung der Projektdokumentation etc. Der Besuch des Seminars wird deshalb in jedem Fall empfohlen!

Als Grundsatz und Mindestanforderung gilt: Jedes Projekt sollte wenigstens ein Mal im Rahmen einer Sprechstunde vorgestellt und genau besprochen werden!